
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Am 26. März 2009 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 3. April der größten Bilanzrechtsreform der letzten 25 Jahre zu. Die neuen Regeln werden erstmalig für alle Geschäftsjahre verbindlich, die am oder nach dem 1.1.2010 beginnen. Wahlweise können sie bereits für den Jahresabschluss 2009 angewandt werden. Lesen Sie hier die wichtigsten Neuerungen:
Deregulierung
Einzelkaufleute, deren betriebliche Einnahmen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten (500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Jahresüberschuss pro Geschäftsjahr), werden von der Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Es genügt in diesen Fällen, eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zu erstellen. Die Vorschrift gilt bereits für das Jahr 2008.
Anhebung der Größenklassenschwellen des § 267 HGB.
Die Anhebung der Schwellenwerte für Größenklassen um 20 % und die damit verbundenen Erleichterungen gelten rückwirkend für die Jahresabschlüsse 2008. Das ist insbesondere im Hinblick auf Offenlegungs- und Prüfungspflichten zu beachten. Im Einzelnen wurden die Größenklassen wie folgt geändert:
| Größenkriterien für kleine Kapitalgesellschaften | ||
| 267 Abs. 1 HGB bisher | 267 Abs. 1 HGB neu | |
| Bilanzsumme | 4,015 Mio. Euro | 4,840 Mio. Euro |
| Umsatzerlöse | 8,030 Mio. Euro | 9,680 Mio. Euro |
| Anzahl Angestellte | 50 | 50 |
| Größenkriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften | ||
| 267 Abs. 2 HGB bisher | 267 Abs. 2 HGB neu | |
| Bilanzsumme | 16,060 Mio. Euro | 19,250 Mio. Euro |
| Umsatzerlöse | 32,120 Mio. Euro | 38,500 Mio. Euro |
| Anzahl Angestellte | 250 | 250 |
Latente Steuern
Es gibt ein Wahlrecht zum Ansatz von latenten Steuern als Aktivposten, die Passivierung ist weiter verpflichtend. Die Bewertung erfolgt nach dem Temporary-Konzept der Internationalen Rechnungslegung. Steuerliche Verlustvorträge sind zu berücksichtigen, sofern sie zukünftig nutzbar sind. Es besteht eine Ausschüttungssperre für Gewinne aus der Aktivierung aktiver latenter Steuern.
Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Wahlrecht zur Aktivierung von Aufwendungen, die nach dem 31.12.2009 entstanden sind und in der Entwicklungsphase anfallen. Ausschüttungssperre für Gewinne aus der Aktivierung.
Weitere Entscheidungen
- Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit: Damit fällt Handels- und Steuerbilanz auseinander. Sonderposten mit Rücklageanteil können in Zukunft nicht mehr eingestellt werden.
- Neue Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Rückstellungen, insbesondere auch für Pensionsrückstellungen: Bei der Bewertung von Rückstellungen sind zukünftig Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen.
- Abschaffung von Wahlrechten, z. B. bei der Bildung bestimmter Aufwandsrückstellungen
- Fair Value Bewertung für Finanzinstrumente, die zu Handelszwecken bei Kreditinstituten erworben wurden.
- Größte Bilanzrechtsreform der letzten 25 Jahre.
- Die Eckpfeiler des deutschen Bilanzrechts wurden maßvoll fortentwickelt.
- Der Jahresabschluss bleibt Grundlage für die Ausschüttungsbemessung und die steuerliche Gewinnermittlung (aber Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit) à Frage der Einheitsbilanz.
- Der bisherigen bilanzpolitische Spielraum (Abschreibungswahlrechte, Aufwandsrückstellungen, etc) wird weitgehend beseitigt.
- Der Konzernabschluss erhält spürbar internationalen Zuschnitt (z. B. Zweckgesellschaften sind zu konsolidieren).
- Die Abschlussprüfung wurde an die europäischen Anforderungen angepasst (EU-Abschlussprüferrichtlinie).
Zusammenfassung/Handlungsbedarf
Sind Sie auf die Änderungen vorbereitet? Gerne unterstützen wir Sie zur Umsetzung der Neuerungen in der Praxis und zeigen Ihnen die notwendigen Sofortmaßnahmen auf.

